

Umweltbericht zum Bebauungsplan "Erweiterung Ziegelwasen" in Adelberg
Nach § 2 Abs. 4 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) zu berücksichtigen und die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im Umweltbericht dargestellt, welcher entsprechend den Vorgaben der Anlage zu § 2a BauGB erstellt wird. Er wird sodann gesonderter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan und dient als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In der Gemeinde Adelberg wurde der Bebauungsplan "Ziegelwasen" aufgestellt, der mit rund 1,2 ha Bauland für ca. 17 Einzel-oder Doppelhäuser schafft. Auf Grundlage des Umweltberichts wurden die möglichen und notwendigen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen. Zur Vermeidung oder Minderung der mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen wirken sich zum Beispiel Maßnahmen aus, wie die ausschließliche Verwendung gebietsheimischer Arten zur Bepflanzung. Weitere Ausgleichsmaßnahmen in Form von Pflanzgeboten oder Planzbindungen werden teilweise im Bebauungsplan festgesetzt oder im Umweltbericht beschrieben.
Dorfplatzgestaltung in Hohenstadt
Im Jahr 2009 wurde von der Gemeinde Hohenstadt ein Entwicklungskonzept erstellt und die Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragt. Als ein eklatanter Mangel zeigte die Untersuchung die damalige Situation des Dorfplatzes auf. Der in seiner räumlichen Lage und städtebaulichen Dimensionierung attraktive Dorfplatz im Zentrum war in seiner damaligen Gestaltung sehr vernachlässigt und großteils dem Verkehr gewidmet. Hierdurch wurde die Fläche nur bedingt für soziale und kulturelle Aktivitäten nutzbar. Mit der Dorfplatzgestaltung wurde die Ortsmitte in ihrer stadträumlichen Gliederung erhalten. Durch die Definition klarer Raumkanten, die Erneuerung des Pflasterbelages und die gezielte Positionierung von Grünbeeten, präsentiert sich der Dorfplatz nun mit einem klaren Rahmen. Die dörflich geprägte Oberflächengestaltung passt den Platzbereich harmonisch in die Ortsmitte ein und lässt Raum für eine vielfältige Nutzung. Durch die Auswahl moderner Stadtmöbel und die Integrierung eines neuen Dorfbrunnens, erhält der Dorfplatz einen neuen Charakter. Die direkten und indirekten Beleuchtungselemente entlang der Mauer, der Bushaltestelle und der bestehenden Kastanienbäume, setzen den Platz bei Nacht neu in Szene.
Spielplatz "Breite III" in Heiningen
Im Neubaugebiet „Breite III“ im Nordwesten der Gemeinde Heiningen wurde auf einer zentral liegenden Fläche ein öffentlicher Spielplatz geplant und gebaut. Die Fläche grenzt im Süden an die Mörikestraße an, im Norden an die Verlängerung der Hauptstraße. Neben den Spielgeräten Knax-Schiff, Schale, Schaukel und Wippe wurden als zentrale Spiel- und Gestaltungselemente ein einseitig geschwungener Weg entlang der Westgrenze, ein Erdwall entlang der östlichen Grenze und ein ovaler, teilweise von Sitzstufen eingefasster Sandbereich gewählt. Der Weg ist mit einer Asphaltoberfläche versehen, sodass dieser mit Kinderfahrzeugen befahren werden kann. Zur optischen Auflockerung ist der Weg an 3 Abschnitten durch Betonpflaster unterbrochen. Der natürlich geformte Erdwall hat unterschiedliche Höhen bis max. 1,70 m und wechselnde Breiten. Er erfüllt mehrere Aufgaben: Spielelement, Lärm- und Sichtschutz für angrenzende Privatgärten, Verwertung anfallender Erdmassen und Gliederung der Fläche in Spielbereiche. Der Übergang zum Sandspielbereich wird teilweise als 1-2 zeilige Sitzstufen-Anlage mit Muschelkalkquadern ausgeführt. Weitere Muschelkalkquader bilden einen Halbkreis („Kleine Festung“) oberhalb der Sandspielfläche oder dienen als „Hüpfsteine“ zwischen zwei Wall-Abschnitten.
Spielplatz "Schillerstraße" in Albershausen
Auf der Wiese zwischen der Schillerstraße, der Sporthalle und dazugehöriger Parkfläche, ist in Albershausen eine öffentliche Spielfläche mit ca. 1000m² entstanden.
Neben verschiedenen Robinienholz-Spielgeräten, wurde auch ein Kletterfelsen aufgestellt und ein großzügiger Sandkasten angelegt. Eine abknickende Natursteinmauer aus trocken aufgesetzten, großformatigen Muschelkalkquadern, dient zur Abfangung des stark abfallenden Geländes, als auch zum Bespielen und als Sitzelement. An die Mauer angegliedert bietet ein Holzpodest ebenfalls Spiel- und Sitzmöglichkeiten und kann ins Sandspiel einbezogen werden.
Diverse Spielgeräte wie ein Kletterturm, eine Händematte oder eine Hangrutsche wurden in den Entwurf integriert. Die Durchgrünung des Spielplatzes war ebenfalls Bestandteil der Planung. Neben verschiedenen Sträuchern, wurden zur Umrahmung der Spielfläche auch hochstämmige Bäume gepflanzt.
Umweltbericht zum Bebauungsplan "Steinäcker" in Rohrau
In der Gemeinde Gärtringen wird derzeit eine neue Wohnbaufläche mit rund 1,7 ha geplant. Das Plangebiet liegt nordöstlich von Rohrau und wird künftig den bebauten Ortsrand darstellen.
Durch die Umsetzung der Planung wird es zu unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft kommen (z.B. durch Baufeldfreimachung, Baumfällungen, Versiegelung von Flächen usw.). Um diese Auswirkungen einschätzen zu können, wurde eine Umweltbericht zum Bebauungsplan gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht untersucht die Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Schutzgüter (z. B. Naturhaushalt, Landschaftsbild, Schutzgüter Mensch und Kultur, Sachgüter usw.). Bei der Planung wurde darauf geachtet, die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt so weit als möglich zu minimieren (z.B. Pflanzgebote usw.).
Durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan soll eine nachhaltige Entwicklung des Baugebiets, insbesondere energiesparende Bauweisen, sichergestellt werden. Zur Kompensation von Flächenversiegelungen sind unter anderem Dachbegrünungen bei Flachdächern vorgesehen. Die Ausrichtung der Gebäude soll eine optimale Ausnutzung der Sonneneinstrahlung zur Energiegewinnung gewährleisten.
Eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wurde im Umweltbericht erstellt, sowie entsprechende Kompensationsmaßnahmen definiert.
Umweltbericht zum Bebauungsplan "Birkhof" in Deggingen
Die Gemeinde Deggingen plant die Realisierung der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohn- und Mischbaufläche "Birkhof" mit rund 4 ha am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde.
Das Plangebiet ist Teil der Schwäbischen Alb und liegt im Naturraum Mittlere Kuppenalb. Es handelt sich größtenteils um landwirtschaftliche Flächen, die als Wirschaftsgrünland, Acker oder Streuobstwiese genutzt werden.
Auch hier wurde gem. § 2 BauGB eine Umweltbericht zum Bebauungsplan erstellt. Das Ergebnis der Eingrifss-/Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht zeigte, dass unter Berücksichtigung der planinternen Vermeidung-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen ein Kompensationsdefizit bei den Schutzgütern Arten und Biotope, sowie beim Boden verbleibt. Dieses Defizit muss außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ausgeglichen werden.
Die Konflikte ‚Überbauung und Versiegelung‘ und ‚Verlust und Entwertung von Biotopstrukturen‘ können nicht oder nur teilweise vermieden bzw. minimiert, oder im Plangebiet ausgeglichen werden. Die Kompensationsmaßnahmen intern und extern werden detailliert im Umweltbericht beschrieben.
Außenanlagen Samariterstift in Gingen an der Fils
Der Samariterstift in Gingen an der Fils mit seinen rund 40 Pflegeplätzen wurde im vergangen Jahr eröffnet. Im Auftrag der Samariterstiftung wurde gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung ein Gestaltungskonzept für die Garten- und Außenanlagen erarbeitet.
Der Samariterstift befindet sich in der Ortsmitte, zwischen der Johanneskirche, dem Fußweg zwischen der Pfarrstraße und der Unteren Kirchgasse und der Grabenstraße. Das Bearbeitungsgebiet für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten umfasste ca. 785 m².
Die neuen Fußwege zur Erschließung und Verknüpfung der Anlage, wurden zum Teil als Pflasterflächen, zum Teil als wassergebundene Wegedecke angelegt. Zur Abstützung der Geländeunterschiede, wurden diverse Mauern angelegt, die unter anderem ein rund 27 m² großes Hochbeet einfassen.
Eine Treppe aus Betonblockstufen im Norden des Gebäudes verbindet den höher gelegenen Gartenbereich mit dem östlich angrenzenden Fußweg. Über eine Rampe wird der Garten im Süden mit dem angrenzenden Fußweg erschlossen. Der Garten wird durch einen Holzzaun mit Tor und durch das Hochbeet in zwei Bereiche geteilt, die jeweils einer unterschiedlichen Wohngruppe zugeordnet sind. Neben einer großzügigen Rasenflächen, beinhaltet das Konzept verschiedene Pflanzflächen, die mit Stauden, Sträuchern und Bäumen bepflanzt werden.